Mandantenfähigkeit
Kurzdefinition
Mandantenfähigkeit heißt, dass eine Software mehrere voneinander getrennte Kunden, Firmen oder Gesellschaften in einer Installation verwaltet, ohne dass ihre Daten sich vermischen.
Erklärung
Eine mandantenfähige Anwendung bedient mehrere Mandanten, das sind getrennte Einheiten wie Kundenfirmen, Gesellschaften, Filialen oder Projekte. Jeder Mandant hat eigene Daten, Einstellungen und Nutzerrechte, während der Betrieb der Software gemeinsam erfolgt. Bei SaaS ist das Grundprinzip, weil ein Anbieter viele Kunden auf derselben Plattform bedient. Für Anwender ist die Fähigkeit interessant, wenn sie selbst mehrere Einheiten betreuen, etwa Steuerberatungen, Agenturen oder Unternehmensgruppen. Dann zählt, ob sich Mandanten in einer Oberfläche wechseln, getrennt abrechnen und mit eigenen Rechten versehen lassen und ob Auswertungen über mehrere Mandanten möglich sind. Aus Datenschutzsicht ist die saubere Trennung wichtig, weil Daten verschiedener Auftraggeber nicht zusammenlaufen dürfen. Frage den Anbieter, wie die Trennung technisch umgesetzt wird und welche Zusatzkosten pro weiterem Mandanten entstehen.
Beispiel
Eine Agentur betreut zwölf Kundenprojekte im selben Berichtsprogramm. Jedes Projekt hat einen eigenen Mandanten mit separaten Nutzern und Daten. Die Agentur wechselt per Klick zwischen den Konten, und kein Kunde sieht Zahlen eines anderen. Vor dem Kauf wird geklärt, was jeder weitere Mandant kostet.