Drittlandtransfer
Kurzdefinition
Ein Drittlandtransfer liegt vor, wenn personenbezogene Daten aus der EU in ein Land außerhalb von EU und EWR übermittelt oder dort zugänglich gemacht werden.
Erklärung
Die DSGVO erlaubt die Übermittlung personenbezogener Daten in Länder außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums nur, wenn ein angemessenes Schutzniveau sichergestellt ist. Das kann durch einen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission geschehen, durch Standardvertragsklauseln mit zusätzlichen Maßnahmen oder durch verbindliche interne Datenschutzvorschriften. Ein Transfer liegt auch vor, wenn ein Anbieter in einem Drittland aus der Ferne auf Daten zugreift, etwa im Support, obwohl die Daten in der EU gespeichert sind. Für SaaS-Nutzer heißt das: Frage, ob Anbieter oder Unterauftragnehmer außerhalb der EU sitzen, auf welcher Grundlage übermittelt wird und ob die Daten verschlüsselt sind. Die Rechtslage hat sich in den letzten Jahren mehrfach geändert, deshalb lohnt die Prüfung aktueller Quellen und gegebenenfalls fachlicher Rat vor dem Einsatz.
Beispiel
Ein Unternehmen nutzt ein Helpdesk-Programm eines Anbieters mit Sitz in den USA. Es prüft, ob der Anbieter am Data Privacy Framework teilnimmt oder Standardvertragsklauseln anbietet, und lässt sich im AVV die Unterauftragnehmer und Zugriffe aus Drittländern aufführen, bevor Kundenanfragen im System landen.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
Recherche und Pflege: Redaktion SaaS-Loesungen.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.