DSGVO
Kurzdefinition
Die Datenschutz-Grundverordnung ist das EU-Gesetz, das regelt, wie Unternehmen personenbezogene Daten verarbeiten dürfen, und das auch für den Einsatz von SaaS gilt.
Erklärung
Die DSGVO gilt seit Mai 2018 unmittelbar in allen EU-Staaten. Sie legt Grundsätze wie Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung und Integrität fest und gibt Betroffenen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit. Unternehmen brauchen eine Rechtsgrundlage für jede Verarbeitung, müssen Betroffene informieren, ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führen und Datenpannen melden. Wer SaaS einsetzt, bleibt Verantwortlicher und muss mit dem Anbieter einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung schließen. Die Verordnung wird in Deutschland durch das Bundesdatenschutzgesetz ergänzt. Sie gilt auch für Anbieter außerhalb der EU, wenn sie Daten von Personen in der EU verarbeiten. Wenn ein Anbieter mit DSGVO-konform wirbt, ist das zunächst eine Selbstaussage und kein Gütesiegel. Entscheidend sind Vertrag, Standort, Unterauftragnehmer und technische Maßnahmen. Bei Unsicherheit helfen Datenschutzbeauftragte oder die Aufsichtsbehörde deines Bundeslandes.
Beispiel
Ein Onlineshop will einen Newsletter-Dienst nutzen. Er prüft die Rechtsgrundlage für den Versand, ergänzt die Datenschutzerklärung und schließt den AVV mit dem Anbieter. Zudem legt er fest, wie lange Adressen gespeichert werden und wie Abmeldungen und Löschwünsche im System umgesetzt werden.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-10-03
Recherche und Pflege: Redaktion SaaS-Loesungen.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.